Finde den Passenden Studiengang für Dich!
Bewirb dich einfach und bequem bei uns
Wir freuen uns, dass du dich für ein Studium am SRH Campus Rheinland interessierst! Dein erster Schritt zur Bewerbung ist ganz einfach und kann online erfolgen. Wir zeigen dir im Folgenden die einzelnen Schritte zu deinem Weg ins Studium.
Bewirb dich jetzt!
Deine Schritte zur Bewerbung
- Du klickst den blauen 'Bewerben'-Button an oder bewirbst dich direkt auf unserem SRH Bewerbungsportal.
- Dort erstelltst du dir ein Bewerberkonto, wählst deinen Wunschstudiengang aus und startest deinen Bewerbungsprozess. Dabei wirst du durch die einzelnen Bewerbungsseiten geleitet und lädst zum Schluss alle wichtigen Dokumente, wie zum Beispiel dein aktuelles Zeugnis, hoch. Nach Eingang deiner Bewerbung bei uns, erhältst du eine Empfangsbestätigung per Email.
- Nachdem du deine Bewerbung gesendet hast, prüfen wir deine Bewerbung auf unsere Zulassungsvoraussetzungen.
- Du erhälst nach kurze Zeit eine Rückmeldung von uns. Solltest du die Voraussetzungen erfüllst, bekommst du die Zusage und einen Studienvertrag von uns per Post zugeschickt. Du erhältst außerdem einen Überblick über Unterlagen, die wir noch von dir benötigen.
- Du unterschreibst den Studienvertrag und sendest ihn zusammen mit den fehlenden Unterlagen an uns zurück.
- Die anfallenden Studiengebühren werden von deinem Konto eingezogen. Vor dem Studienstart ziehen wir auch einmalig die Immatrikulationsgebühr (entfällt bei Fernstudiernden) ein. (Studierende mit Nicht-EU/EWR-Staatsbürgerschaft zahlen eine höhere Immatrikulationsgebühr und den ersten Semesterbetrag komplett im Voraus). Mehr Informationen dazu findest du unter Finanzierung.
- Du bekommst deine Immatrikulationsbescheinigung.
- Du nimmst an unserer Einführungswoche teil und startest Dein Traumstudium!
FAQs Oft gefragt
Nein, für die Studiengänge am SRH Campus Rheinland gibt es keinen Numerus Clausus. Du brauchst also keinen bestimmten Notendurchschnitt vorweisen. Bei uns zählen deine Leitungen im Studium.
Bei einigen unserer Studiengänge wird aber ein persönliches Bewerbungsgespräch mit dir geführt. Darin prüfen wir, ob die Studieninhalte zu deinen Interessen passen und deine Qualifikation für ein erfolgreiches Bestehen des Studiums ausreicht.
Wir haben keine Bewerbungsfristen. Du kannst dich auch bis kurz nach dem Semesterstart bei uns bewerben und in das Studium einsteigen. Wir empfehlen dir, dich aber frühzeitig zu bewerben, sodass du einen einfachen Studienstart hast.
Falls du eine Nicht-EU-Staatsbürgerschaft besiotzt und ein Visum für dein Studium in Deutschland benötigst, empfehlen wir dir, dich mindestens drei Monate vor Semesterstart zu bewerben, sodass genügend Zeit für deine Visumsvorbereitungen bleibt.
Ja, du kannst dich jederzeit bei uns mit deinem vorläufigen Zeugnis bewerben. Lade bei deiner Onlinebewerbung einfach dein aktuelles Zwischenzeugnis/ Halbjahreszeugnis bzw. deinen aktuellen Notendurchschnitt hoch. So können wir trotzdem deine Zulassung prüfen und dir alle wichtigen Informationen zu deinem Studienstart zukommen lassen.
Beachte aber bitte, dass wir dein Abschlusszeugnis vor Studienstart benötigen, um dich final fürs Studium immatrikulieren zu können.
Ja, du kannst auch ohne Abitur bei uns studieren.
Um für ein Studium an einer deutschen Hochschule zugelassen zu werden, brauchst du eine gültige Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Seit einigen Jahren besteht aber für Interessierte mit Berufserfahrung (ohne Abitur oder Fachhochschulreife) die Möglichkeit, zum Studium zugelassen zu werden. Und zwar mit einer mindestens zweijährigen erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung. Dafür musst du nach der Ausbildung zusätzlich seit mindestens drei Jahren in deinem erlernten Beruf tätig sein.
Den direkten Zugang zum Studium erhältst du, wenn die berufliche Tätigkeit fachverwandt ist bzw. wenn es eine fachliche Nähe der Berufserfahrung zum Studiengang gibt.
Sollte deine zweijährige Ausbildung und/oder die mindestens dreijährige Berufserfahrung nicht fachverwandt zum gewählten Studiengang sein, musst du eine Eignungsprüfung an unserer Hochschule führen. Hier wird deine fachliche Studierfähigkeit eingeschätzt.
Nein, deine Bewerbung kannst du jederzeit speichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiter bearbeiten. An dieser Stelle aber ein wichter Hinweis für dich: wir bearbeiten zum aktuellen Zeitpunkt keine nicht-abgeschickten Bewerbungen und können dir somit auch keine Unterlagen schicken.
Deshalb empfehlen wir dir: Schicke deine Online-Bewerbung immer ab, auch wenn du noch nicht alle Dokumente vorliegen hast. Diese kannst du uns zu einem späteren Zeitpunkt per EMail nachreichen.
Solltest du dich für einen Studiengang im Sommersemester bewerben, so startet das akademische Jahr für dich immer zum 01.04. eines Jahres.
Entscheidest du dich für einen Start im Wintersemester, so beginnt dein Studium immer zum 01.10. des Jahres.
Ja, das tun wir!
Für unser Stipendienprogramm suchen wir Menschen, die mit Leidenschaft ihre Ziele verfolgen, denn wir glauben, dass der Erfolg eines Stipendienprogramms sehr stark von der Motivation und dem Engagement der Stipendiaten abhängt. Erfüllst du unsere Anforderungen und möchtest an unserem Programm teilnehmen? Prüfe anhand der untenstehenden Bewerbungskriterien, ob du dich für unser Deutschland-Stipendium qualifizierst.
Anforderungen:
Um dich für das Deutschland-Stipendium zu bewerben, solltest du die folgenden Kriterien erfüllen:
- Du musst mindestens 18 Jahre alt sein.
- Du bist Studierende/r an der SRH Hochschule in Nordrhein-Westfalen und befindest dich zu Beginn des Stipendienzeitraums (1. Oktober) im 1. oder 2. Semester eines Studiengangs der SRH Hochschule in NRW.
- Du kannst herausragende Leistungen vorweisen (diese können sich auf deine Arbeit, akademische Leistungen, sportliche Aktivitäten oder andere Bereiche beziehen).
- Du bist engagiert, motiviert und möchtest soziale Verantwortung übernehmen.
Wie Du dich bewerben kannst:
Bewerbungen werden bis zum 20. November 2021 entgegengenommen und können ausschließlich online eingereicht werden.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist wirst du von der Hochschule informiert, ob du zu einem Auswahlgespräch eingeladen wirst. Ein spezielles Komitee wählt dann auf Basis der Auswahlgespräche und der Bewerbungen Studierende für das Stipendium aus. Die endgültige Entscheidung wird nach einem internen Überprüfungsverfahren getroffen, das einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Die neuen Stipendiaten werden zum 1. Oktober eines jeden Jahres in das Programm aufgenommen.
- Online-Bewerbung (Lebenslauf mit einer maximalen Länge von einer Seite, Motivationsschreiben mit einer maximalen Länge von einer halben Seite, eine aktuelle Notenübersicht, falls vorhanden, ansonsten das letzte Schulabschlusszeugnis). Bitte beachte folgendes: Um eine fehlerfreie Prüfung der eingereichten Unterlagen zu gewährleisten, werden diese ausschließlich in deutscher oder englischer Sprache akzeptiert.
- Vorauswahl durch die Auswahlkommission.
- Einladungen zu Auswahlgesprächen.
- Endauswahl durch den Lenkungsausschuss.
Förderungsbedingungen
Die Hochschule vergibt die Deutschland-Stipendien für die Regelstudienzeit bis zum Abschluss des Studiums, maximal jedoch für zwei Jahre bei einem Masterstudiengang und drei Jahre bei einem Bachelorstudiengang. Unsere Hochschule erwartet von den Stipendiaten, dass sie ihr akademisches Potenzial erfüllen (Erreichung aller erforderlichen ECTS pro Semester). Dies wird jedes Semester von der Hochschule überprüpft. Sollten die akademischen Leistungen eines Stipendiaten hinter den Erwartungen liegen, behält sich die Hochschule das Recht vor, das Stipendium vorzeitig zu beenden.
Die Studiengebühren und Einschreibegebühren findest du in unserer Gebührenordnung oder auf den jeweiligen Studiengangsseiten und in deinem Studienvertrag.
Wichtiges Was du vor deinem Studienstart wissen solltest
Um dir bei deinem Start zu helfen und dich schon vor dem Studienbeginn zu unterstützen, steht dir unser Team an Studierendenbetreuerinnnen und-betreuern immer gerne zur Verfügung - und das während des gesamten Studiums. Um dir im Vorfeld schon ein paar Fragen zu beantworten, haben wir dir an dieser Stelle ein kleines FAQ zusammengestellt, das dir erste Orientierung und Hilfe bietet.
- Krankenversicherungsnachweis
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Studierende einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz für den gesamten Zeitraum des Studiums nachweisen müssen. Ohne diesen Nachweis dürfen wir dich leider nicht immatrikulieren.
Du bist gesetzlich krankenversichert?
Dann reiche uns eine Versicherungsbescheinigung deiner Versicherung ein.
Du bist privat krankenversichert?
In diesem Fall bist du entweder „versicherungsfrei“ oder „von der Versicherungspflicht befreit“.
Kontaktiere in diesem Fall eine gesetzliche Versicherung und lege die Versicherungsbescheinigung deiner privaten Versicherung vor. Du erhältst entweder einen „Nachweis über die Versicherungsfreiheit" bzw. einen "Befreiungsbescheid". Reiche uns diesen Nachweis und die Versicherungsbescheinigung deiner privaten Versicherung bitte ein. Gerne kannst du uns z.B. den Krankenversicherungnachweis auch per E-Mail an studierendenservice.hsnrw@srh.de zu kommen lassen. - Studierendenausweis und Semesterticket
Um deinen Studentenausweis sowie das Semesterticket zu erhalten, musst du folgende Dokumente zur Immatrikulation einreichen:
Original oder beglaubigte Kopie deines Schulabschlusszeugnisses (für Bachelor-Studierende) oder deines Bachelorzeugnisses (für Masterstudierende) Nachweis der Krankenversicherung (siehe oben)
Fehlende Bewerbungsunterlagen (falls zutreffend gemäß Studienvertrag)
- Immatrikulationsbescheinigung
Deine erste Immatrikulationsbescheinigung senden wir dir postalisch zu. Für alle weiteren Folgesemester findest du diese etwa einen Monat vor dem neuen Semesterstart im Campus-Net, unserem Student-Lifecycle-Tool.
- Der Studierendenausweis
Für die Erstellung deines Studentenausweises ist ein Pass- bild notwendig (d.h.: Frontalansicht, Schultern und Kopf zu sehen, möglichst neutraler Gesichtsaus- druck). Solltest du dein Passfoto noch nicht eingereicht haben, sende uns dieses bitte im jpg-Format per eMail an: studierendenservice.hsnrw@srh.de
- Semesterticket
Dein NRW-Semesterticket ist für die Dauer der Regelstudienzeit ein freiwilliges Add-on der Hochschule. Die Kosten für Präsenz- und Duale Studierende werden von unserer Hochschule getragen und sind nicht in den Studiengebühren enthalten. Bist du Fernstudierend, erhältst du das Ticket auf Anfrage und im Rahmen des Studententarifs der Deutschen Bahn. Bei Nichtinanspruchnahme des Tickets besteht kein Anrecht auf Erstattung oder anderweitige Vergütung. Das Semesterticket berechtigt dich zur Nutzung aller Busse und Bahnen im Geltungsbereich der Tarife der Verkehrsverbünde und -gemeinschaften sowie aller Züge des Nahverkehrs in NRW. Das sind grundsätzlich alle zuschlagsfreien Busse, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen sowie Züge des Schienenpersonen- nahverkehrs SPNV. Die Benutzung der 1. Wagenklasse im SPNV ist auch gegen Zahlung eines Zuschlages ausgeschlossen.
- Gebührenüberweisung
Einen Überblick der zu zahlenden Studiengebühren und den entsprechenden Zahlungsmodalitäten findest du in deinem Studienvertrag (Anlage Gebührenordnung).
Solltest du weitere Fragen zu der Gebührenzahlung haben, wende dich bitte an Elena.Stockey@srh.de
Wir unterstützen dich gerne bei deinem Auslandsstudium
Du bist nicht verpflichtet ein Auslandssemester einzulegen, da dies nicht in unserem Curriculum implementiert ist, jedoch ermutigen wir unsere Studierenden zu einem Semester im Ausland oder ein Praktikum innerhalb Europas. Uns ist es wichtig, dass du deine interkulturellen Komeptenzen auszubauen kannst. Komme gerne auf uns zu, wenn du Interesse hast. Wir finden gemeinsam eine individuelle Lösung.
Externe Prüfungen
Die Hochschule bemüht sich für dich, dass du deine Prüfungen bei Bedarf auch an anderen SRH-Standorten ablegen kannst - und dies möglichst zeit- und kostenoptimiert. Dies sind zurzeit:
Dresden, Hamburg, Hannover, München, Riedlingen, Wertheim, SRH Hochschule Berlin, SRH Hochschule Heidelberg.
Bitte habe Verständnis dafür, dass wir uns das Recht vorbehalten, externe Prüfungsorte neu zu benennen oder bereits bestehende nicht mehr anzubieten.